Familienentlastung
Ein Mensch mit besonderen Bedürfnissen fordert oft ein hohes Maß an Betreuung, Pflege und Erziehung, sowie Energie, Zuwendung und Kraft über viele Jahre hinweg. Auch Betreuungspersonen haben eigene Wünsche und Interessen und benötigen persönlichen Freiraum, sowie Ruhe und Entspannung.
Die Familienentlastung bietet Unterstützung an, um Aktivitäten wie Einkaufen oder Arztbesuche stressfrei erledigen zu können und Zeit für sich selbst zu haben.
- Pädagogische Betreuungsarbeit
- Aktivitäten im unmittelbaren Lebensumfeld, Förderung und Unterstützung von lebenspraktischen Fertigkeiten (Spielen, Lesen, Vorlesen, Singen, Musizieren…)
- Unterstützung und Förderung von Bewegungsfähigkeit
- Unterstützung bei der Körperpflege (An- und Auskleiden, Baden, Waschen, Duschen, Zähne putzen, Toilette bzw. Wickeln,…)
- Unterstützung bei der Ernährungszubereitung, Hilfe beim Essen und Trinken
- Hilfestellung bei der Einnahme von Medikamenten nach ärztlicher Verordnung
- Unterstützung beim Organisieren und Koordinieren (Therapien, Hauskrankenpflege, Aufklärungsarbeit…)
- Massagen, basalstimulierte Pflege, Körperwahrnehmungsübungen
- Musikalische, rhythmische Unterstützung
Wer hat Anspruch ?
Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit Behinderung, die in der Familie leben, Kinder mit Entwicklungsverzögerung, sowie deren pflegende Angehörige
Wo — Zeitliches Ausmaß ?
- zu Hause und im gewohnten familiären Umfeld bzw. außer Haus
- stundenweise sowie tageweise
- Montag bis Samstag frei wählbare Zeiteinteilung
Wie kommen Sie zu unseren Angeboten ?
Familienentlastung ist eine Hilfeleistung nach dem steirischen Behindertengesetz. Sie können diese Hilfe beim Magistrat, bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder Bezirkshauptmannschaft beantragen.
Die Bewilligung der Behörde erfolgt per Bescheid.
Gerne helfen wir dabei.
Kosten
Das Land Steiermark übernimmt je nach Einkommen entweder 90 % bis 100 % der Kosten
Ihr Ansprechpartner:
Sozial- und Heilpädagogisches Förderungsinstitut Steiermark